Betriebsanweisungen

Bestimmte Arbeitsverfahren sowie die Verwendung bestimmter Gefahrstoffe können in vielen Fällen nicht durch technische Schutzvorrichtungen/Schutzmaßnahmen und Substitutions-Möglichkeiten (z.B. durch Verwendung ungefährlicherer Stoffe) vollständig vermieden werden. In diesen Fällen ist es wichtig, die Beschäftigten auf mögliche Gefahren und richtige Handlungsweisen aufmerksam zu machen.

Die Verwendung der richtigen Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) sowie die notwendigen Unterweisungen/Informationen der Beschäftigten sind hier zwingend erforderlich. Betriebsanweisungen sind dabei ein wichtiges Instrument.


Wir erstellen, auf Grundlage von Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen.