Gefährdungsbeurteilungen

Der Unternehmer ist gemäß gesetzlichen Bestimmungen (u.a. Arbeitsschutzgesetz §5, Betriebssicherheitsverordnung §3, Gefahrstoffverordnung §7) gefordert, Arbeitsplätze nach deren Gefährdung für die Mitarbeiter/innen zu untersuchen und die Ergebnisse zu dokumentieren. Ebenso müssen Maßnahmen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz ermittelt und durchgeführt werden, die das Risiko auf ein ausreichendes Maß reduzieren. Dabei handelt es sich um technische, organisatorische und personengebundene Maßnahmen.

Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen/Arbeitssysteme erfolgt in der Regel tätigkeitsbezogen (z.B. nach BGI/GUV-I „Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz“). Gefährdungen werden nach Gefährdungsarten u.a. wie folgt festgelegt:

  • Mechanische Gefährdung
  • Elektrische Gefährdung
  • Gefahrstoffe (Chemische Gefährdung)
  • Biologische Gefährdung
  • Brand – und Explosionsgefährdung
  • Thermische Gefährdung
  • Physikalische Gefährdung
  • Gefährdung durch die Arbeitsumgebung
  • Psychische Belastung
  • Belastung aus Wahrnehmung und Handhabbarkeit
  • Gefährdung durch Arbeitsorganisation

Wir erstellen – zusammen mit Ihnen – die notwendigen Gefährdungsbeurteilungen und stellen die notwendigen Maßnahmen vor. Zusammen mit Ihren Mitarbeitern setzen wir die Maßnahmen um.