Gefährdungsbeurteilungen
Der Unternehmer ist gemäß gesetzlichen Bestimmungen (u.a. Arbeitsschutzgesetz §5, Betriebssicherheitsverordnung §3, Gefahrstoffverordnung §7) gefordert, Arbeitsplätze nach deren Gefährdung für die Mitarbeiter/innen zu untersuchen und die Ergebnisse zu dokumentieren. Ebenso müssen Maßnahmen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz ermittelt und durchgeführt werden, die das Risiko auf ein ausreichendes Maß reduzieren. Dabei handelt es sich um technische, organisatorische und personengebundene Maßnahmen.
Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen/Arbeitssysteme erfolgt in der Regel tätigkeitsbezogen (z.B. nach BGI/GUV-I „Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz“). Gefährdungen werden nach Gefährdungsarten u.a. wie folgt festgelegt:
- Mechanische Gefährdung
- Elektrische Gefährdung
- Gefahrstoffe (Chemische Gefährdung)
- Biologische Gefährdung
- Brand – und Explosionsgefährdung
- Thermische Gefährdung
- Physikalische Gefährdung
- Gefährdung durch die Arbeitsumgebung
- Psychische Belastung
- Belastung aus Wahrnehmung und Handhabbarkeit
- Gefährdung durch Arbeitsorganisation
Wir erstellen – zusammen mit Ihnen – die notwendigen Gefährdungsbeurteilungen und stellen die notwendigen Maßnahmen vor. Zusammen mit Ihren Mitarbeitern setzen wir die Maßnahmen um.