Unterweisungen

Gemäß der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR 2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ gilt:

„Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefährdungen sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung vor Aufnahme der Beschäftigung sowie bei Veränderung des Tätigkeitsbereiches und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen.“


Die Durchführung von Unterweisungen aller Beschäftigten ist somit die Pflicht des Unternehmers. Gerne übernehmen wir für Sie diese Aufgabe und unterweisen Ihre Beschäftigte Vor-Ort.