Die Unterweisung und
Schulung der Beschäftigten ist wichtiger Bestandteil der betrieblichen
Arbeitssicherheit. Sie informiert und qualifiziert Ihre Beschäftigten, sich am
Arbeitsplatz sicher und gesundheitsfördernd zu verhalten.
Eine allgemeine
Erst- oder Grundunterweisung (vor der ersten Arbeitsaufnahme) ist ebenso notwendig
wie die jährlich wiederkehrenden Unterweisungen. Je nach Arbeitsplatz/Gefährdung
und/oder Personengruppe (z.B. Jugendliche, Auszubildende, etc.) müssen diese
Unterweisungen sogar mehrmals jährlich erfolgen. Dies wird nicht nur von den
Berufsgenossenschaften gefordert.
Unterweisungen
müssen für die Beschäftigten verständlich durchgeführt werden und schriftlich
dokumentiert werden.